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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04   

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https://dejure.org/2005,4919
OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 (https://dejure.org/2005,4919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbaren Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes; Bestimmung des Wertes der Leistungen des Unternehmers bei der Sicherungshypothek des Bauhandwerkers im einstweiligen Verfügungsverfahren; Bedeutung des ...

  • Judicialis

    BGB § 648; ; BGB § 286; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 935

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauhandwerkersicherungshypothek - Feststellung des Werts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek bei Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek ermittelt? (IBR 2005, 150)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1047
  • BauR 2005, 605 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Auch im Zuge der Erörterung der Sache im Verhandlungstermin konnte die Klägerin nicht glaubhaft machen, dass ihre bislang am Bauobjekt des Beklagten erbrachten Leistungen den Wert des Grundstücks des Beklagten um mehr als den bereits geleisteten Zahlbetrag erhöht hätten (§ 648 Abs. 1 S. 2 BGB iVm BGHZ 68, 180, 184 unter b aa).

    Allerdings ist zugunsten der Klägerin lediglich der einfache Mangelbeseitigungsbetrag anzusetzen, wie sich dies bereits aus der Entscheidung BGHZ 68, 180ff ergibt und was auch der allgemeinen Meinung entspricht (am deutlichsten: Voit in Bamberger/Roth BGB § 648 Rdnr. 17).

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Dieser ist vom Leistungsverweigerungsrecht nicht betroffen, es richtet sich nämlich nur gegen Zahlungsansprüche (BGHZ 146, 24, 33 unter II aa).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Das könnte - eventuell abgesehen von dem Fall, dass beide Verhandlungsseiten im Bauwesen bewandert sind - nur dann angenommen werden, wenn der Preis für die Leistungen der Klägerin aufgrund eines Leistungsverzeichnis ermittelt und anschließend pauschaliert worden wäre sowie feststünde, welche der Positionen des Leistungsverzeichnisses zur Gänze erbracht wurden (vgl. für das ähnliche Problem im Rahmen der Abrechnung nach § 649 BGB: BGH NJW 1996, 3270, 3271).
  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 360/85

    Leistungspflicht des Unternehmers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Bei einem Pauschalvertrag sind die ggf. über die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen hinaus erforderlichen Arbeiten vom Werkunternehmer unentgeltlich auszuführen (BGH BauR 1987, 207, 208 r.Sp. unter 2c).
  • OLG Hamburg, 28.11.2002 - 3 U 77/02

    Verspätetes Vorbringen von Angriffs- und Verteidigungsmitteln: Vorwurf der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 6 U 175/04
    Aufgrund der Besonderheiten des einstweiligen Verfügungsverfahrens (vgl. hierzu auch OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 135) war es nicht nachlässig, diesen Vortrag erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz vorzubringen.
  • KG, 05.01.2021 - 27 W 1054/20

    Architektenvertrag: Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 30.03.2000 a.a.O.) wonach der Unternehmer gemäß § 650e S. 2 BGB Sicherung für seinen Werklohn nur in der Höhe erhalten sollte, in der die geleistete Arbeit dem Wert der vereinbarten Vergütung entspricht, ist die mangelhafte Leistung hinsichtlich der zu sichernden Werklohnforderung als nicht vollwertige Leistung angesehen und einer Teilleistung gleichgestellt, weshalb hinsichtlich der Mängel, zumal in Teilen unstreitig, ein Abzug für den Minderwert zu erfolgen hat (BGH a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.01.2005 zu 6 U 175/04, zitiert nach juris, dort Rdz. 23/24), zumal auch die Frage der Nachbesserungsfähigkeit einzelner Mängel keine Rolle mehr spielt, nachdem das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung beendet worden ist.
  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer

    Soweit die Antragsgegnerin die Auffassung vertritt, dass das Tatbestandsberichtigungsverfahren im Streitfall "schlichtweg überflüssig" gewesen sei, kann ihr jedenfalls insoweit nicht gefolgt werden, als die Geltung der Präklusionsvorschriften im einstweiligen Verfügungsverfahren umstritten ist (vgl. z.B. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.1.2005 - 6 U 175/04; OLG Hamburg, Beschluss vom 12.2.2007 - 5 U 189/06 - GRUR-RR 2007, 302, 304 - Titelseite; Urteil vom 19.4.2007 - 1 Kart U 5/06 - GRUR-RR 2008, 31, 32 - Exklusivitätsklausel; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.3.2005 - 11 U 64/04 - GRUR-RR 2005, 299, 301 - Online-Stellenmarkt; OLG Hamm, Urteil vom 11.5.2007 - 9 U 37/07 - OLGR Hamm 2007, 24, 25; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 925 Rn. 12; MünchKomm/Drescher, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 925 Rn. 12; Musielak/Huber, ZPO, 10. Aufl. 2013, § 925 Rn. 10; Schote/Lührig, WRP 2008, 1281, 1285).
  • KG, 24.07.2018 - 7 U 134/17

    Bauhandwerkersicherungshypothek vor Baubeginn

    Auch das Oberlandesgericht Stuttgart hat festgestellt, dass für einen Anspruch gemäß § 648 BGB auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek die Glaubhaftmachung der Darlegung der Werterhöhung des betroffenen Grundstücks erforderlich ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2005 - 6 U 175/04 -, juris Rn. 3) und dass sich der durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbare Anspruch bei fehlender Fertigstellung des Werkes nicht danach richtet, ob und in welcher Höhe Abschlagszahlungen vereinbart und fällig geworden sind, sondern danach, in welcher Höhe der Wert des Grundstücks durch die Bauleistungen erhöht wurde (a. a. O., juris Rn. 11).
  • OLG Köln, 28.09.2012 - 19 U 129/12

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer

    Ist das Werk bereits abgenommen, so sind lediglich die Kosten der Mängelbeseitigung und nicht der höhere Betrag des § 641 Abs. 3 BGB (zweifache Mängelbeseitigung) abzuziehen, da § 648 BGB nicht die Fälligkeit der Vergütungsforderung verlangt (vgl. OLG Stuttgart Urteil vom 25.01.2005 - 6 U 175/04, BeckRS 2005, 01319 unter II.2.a. = BauR 2005, 1047, 1049; Voit in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2012, § 648 Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 2 U 124/09

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligenVerfügung wegen

    Denn nach § 531 Abs. 2 ZPO, der grundsätzlich auch im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwenden ist (vgl. OLG Thüringen, OLG-NL 2004, 277; OLG Thüringen, GRUR-RR 2006, 283; Zöller/Gummer, ZPO, 27. Aufl., § 531 Rdnr. 1; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 925 Rdnr. 12; vgl. a. OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 135; OLG Stuttgart, OLGR 2005, 223 = BauR 2005, 605), sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel in zweiter Instanz nur bei Vorliegen der in dieser Vorschrift unter Nr. 1 bis 3 aufgeführten Voraussetzungen zuzulassen, wobei vorliegend allein die Ausnahme des § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO eingreifen könnte.
  • LG Frankfurt/Main, 24.05.2022 - 20 O 99/21
    Ein Anspruch der Verfügungsklägerin für erbrachte Leistungen nach einer Kündigung kann über § 650e BGB gesichert werden (OLG Brandenburg BeckRS 2002, 30255656; OLG Stuttgart NJOZ 2005, 1144); dies gilt nach der Auffassung des Gerichts auch für einen Anspruch auf § 648 BGB bei einer Kündigung für die nicht erbrachten Leistungen, sofern diese sich im Wert widerspiegeln (so wohl auch MüKo-BGB/Busche, 8. Aufl. 2020, § 650e, Rn. 22 unter Verweis auf KG Berlin NJW 2019, 14).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3711
OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04 (https://dejure.org/2004,3711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.2004 - 8 W 64/04 (https://dejure.org/2004,3711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 2004 - 8 W 64/04 (https://dejure.org/2004,3711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage, gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen; Aussichtslosigkeit der Vollstreckung einer titulierten Forderung aus einer Gewinnzusage als Erfahrungssatz; Reduzierung des Kostenrisikos durch Beschränkung ...

  • Judicialis

    BGB § 661 a; ; ZPO § 114

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 661a; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe für Klage aus § 661a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2022 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 723
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Klage aus § 661 a BGB gegen eine im Ausland ansässige Versenderin von Gewinnzusagen kann nicht mit der Begründung versagt werden, es bestehe ein Erfahrungssatz, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung in solchen Fällen aussichtslos sei und deshalb die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg biete oder mutwillig sei (gegen OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078 = JurBüro 2004, 147).

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).

    Entgegen der in der Rechtsprechung z. T. vertretenen Auffassung (OLG Dresden, Beschluss vom 23.12.2003, NJW-RR 2004, 1078 mit zustimmender Anmerkung Mankowski, VuR 2004, 250, 252 "notorische Unseriosität der Branche"; OLG Karlsruhe, 19 W 37/04, Beschluss vom 16.8. 2004; ähnlich OLG Hamm, 22. ZS., Beschluss vom 14.7. 2003, 22 W 34/03) hat der Senat Zweifel, dass in Fällen der Versendung von Gewinnzusagen durch eine im Ausland ansässige Gesellschaft ein Erfahrungssatz besteht, wonach die Vollstreckung einer titulierten Forderung aus der Gewinnzusage aussichtslos ist.

  • OLG Hamm, 10.11.1998 - 29 W 118/98
    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.1997 - 22 W 61/97
    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2004 - 8 W 64/04
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (OLG Hamm, 29. ZS, NJW-RR 1999, 1737; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 503, 504; OLG Dresden, NJW-RR 2004, 1078; Zöller-Philippi, 24. Aufl. § 114 Rdnr. 29; Musielak-Fischer 4. Aufl. § 114 Rdnr. 41).
  • OLG Frankfurt, 17.08.2007 - 4 W 41/07

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung bei

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn feststeht, dass die Vollstreckung aus dem angestrebten Titel endgültig oder jedenfalls auf absehbare Zeit aussichtslos ist (Zöller/Philippi, a. a. O., Rn. 29, Musielak - Fischer, ZPO, 4. Aufl., § 114 Rn. 41, OLG Hamm NJW-RR 2005, 723 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 30.04.2009 - 5 W 282/09

    Mutwilligkeit der Klage wegen einer Gewinnzusage bei fehlender

    Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann nicht davon ausgegangen werden, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im Ausland ansässiger Firmen einträglich sind (OLGR Dresden 2004, 294; auch OLGR Hamm 2005, 409; zweifelnd OLGR Hamm 2005, 223).
  • OLG Hamm, 02.12.2005 - 8 W 47/05

    Zur Frage der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung von Insolvenzgläubigern

    An die insoweit zu treffende Prognose sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen, so dass die Verweigerung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Vollstreckungsaussichten nur auf seltene Ausnahmefälle beschränkt bleibt (Senat, Beschluss vom 28.12.2004, 8 W 64/04, NJW-RR 2005, 723; OLG Hamm, 29. ZS, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 15.10.2014 - 19 W 21/14

    Prozesskostenhilfe; Lotterie; mutwillig; Gewinnzusage; spanische Firma

    Der Senat hat zwar Bedenken, ob man - wie das Landgericht - eine allgemeine Vermutung oder einen Erfahrungssatz aufstellen kann, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von Gewinnzusagen im (europäischen) Ausland ansässiger Firmen grundsätzlich keine hinreichenden, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigenden Erfolgsaussichten haben (vgl. OLG Celle, IPRspr 2002, Nr. 159, 421; OLG Oldenburg, MDR 2004, 930; OLG Hamm, NJW-RR 2005, 723).
  • LG Essen, 09.07.2014 - 12 O 102/14

    Erfolgsprognose bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage von

    Soweit der 8. Zivilsenat des OLG Hamm durch Beschluss vom 28.12.2004 - 8 W 64/04 (NJW-RR 2005, 723) eine andere Auffassung vertreten hat, ist zu berücksichtigen, dass zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung erfolgt ist.
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